Fundamenderder
Erdung und Potentialausgleich
Die Verbindung eines Punktes der elektrischen Anlage mit dem Erdreich wird "Erdung" genannt. Diese kann bestimmte Aufgaben erfüllen, z. B. für den Schutz gegen elektrischen Schlag, für den
Blitzschutz, für die Sicherstellung der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) sowie für die Schutz- oder Funktionserdung von bestimmten Betriebsmitteln, z. B. für die Antennenanlage.
Werden Punkte unterschiedlichen Potentials leitend miteinander verbunden, so wird die zwischen ihnen bestehende Potentialdifferenz ausgeglichen. Eine elektrische Spannung lässt sich zwischen diesen
Punkten dann nicht mehr messen. Es ist ein "Potentialausgleich" hergestellt.
In DIN VDE 0100-410 ist ein Potentialausgleich nach DIN VDE 0100-540 vorgeschrieben, der alle vorhandenen metallenen Systeme des Gebäudes sowie die Schutzleiter, Schutz-, Funktions- und Potentialausgleichsleiter sowie den Erdungsleiter der elektrischen Anlage über die Haupterdungsschiene miteinander verbindet. Potentialausgleich und Erdungsanlage ergänzen sich zu einem wirksamen Schutzsystem.