Lebensretter Rauchwarnmelder
Die Diskussion über die Installation gesetzlich vorgeschriebener Rauchmelder (Rauchwarnmelder) ist berechtigterweise voll im Gange. Wir haben bereits auf die Rauchwarnmelder-Pflicht für das Land NRW aufmerksam gemacht:
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung, BauO NRW vom 21.03.2013:
§49
(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sein denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen...
Wir als Fachkräfte für Rauchwarnmelder bieten Ihnen den Rundumschutz und die entsprechende Betreuung. Denn eine Warneinrichtung ist nur so funktionell, wie sie in ihren Rahmenbedingungen installiert wird. Dies beinhaltet nicht nur den Einbau der Geräte, sondern auch den Nachweis ihrer Funktionalität.
Seit Juni 2015 hat auch unser Mitarbeiter Torsten Schoppe die Qualifizierung zur "Fachkraft für Rauchwarnmelder" erworben. Dazu gratulieren wir ganz herzlich.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.forum-rauchwarnmelder-profis.de